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An- und Abmeldung

Aufnahme und Anmeldung

Wir nehmen in unseren Kindergarten Kinder ab 1,5 Jahren auf.  Jederzeit nehmen wir Kinder aus Nachbargemeinden, sowie Kinder aus anderen Landkreisen (Gastkinder) sehr gerne auf.

Anmeldung kann jederzeit erfolgen, da wir flexibel auf die Eltern eingehen. Zu beachten ist, dass die Kinder laut Staatsministerium , bei Eintritt in den Kindergarten, einen vollständigen Maserschutz haben müssen.

Abmeldung und Kündigung

Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B.: Wegzug) ist während des jahres eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Quatalsende möglich.

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Bei Eintirtt in die Schule, wird die Abmeldung bis 31.08. eines Jahres automatisch berücksichtigt. Aber eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres ist nicht möglich.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Kindergartenkinder als Hortkinder im Kindergarten betreut werden können. so wird an den bestehenden Kindergartenvertrag ein Schulkindbetreuungsvertag angehängt. Die oben genannten Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.

Als zusätzlicher Angebot können die Schulkinder auch nur die Schulferien buchen. Hierzu wird ein detailierter Ferienplan, an den bestehenden Kindergartenvertrag, angehängt. Auch hier gelten die oben genannten Kündigungsfristen.